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Industrielle Treppen und Plattformen Deutschland

Handläufe müssen auf mindestens einer Seite der Stufe angebracht sein. Wenn die Breite der Stufe 1200 mm überschreitet, müssen Handläufe auf beiden Seiten angebracht sein. Eine Stufenhöhe von 200 mm wird empfohlen. Die Gesamtlast der 1200 mm breiten Plattform darf 350 nicht überschreiten...

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Industrielle Treppen und Plattformen

Handläufe müssen auf mindestens einer Seite der Stufe angebracht sein. Wenn die Breite der Stufe 1200 mm überschreitet, müssen Handläufe auf beiden Seiten angebracht sein. Eine Stufenhöhe von 200 mm wird empfohlen. Die Gesamtlast der 1200 mm breiten Plattform darf 350 kg nicht überschreiten. Die Last einer einzelnen Stufe mit einer Breite von 1200 mm darf 150 kg nicht überschreiten. Der maximale Abstand zwischen Handläufen und Geländern darf 1500 mm nicht überschreiten. Die Höhe von Handläufen und Geländern darf im ersten Stock 500 mm und im zweiten Stock 1000 mm nicht überschreiten.

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